Texte de loi
1Der Kanton setzt sich in Zusammenarbeit mit anderen Bildungsträgern und dem angrenzenden Ausland für die Koordination der Bildungsgänge ein, mit dem Ziel, deren Durchlässigkeit zu fördern.
2Kanton und Gemeinden arbeiten mit den Eltern bei der Erziehung und Bildung ihrer Kinder partnerschaftlich zusammen.
3Kanton und Gemeinden können zur Ergänzung der eigenen Bildungsangebote mit privaten Bildungsträgern zusammenarbeiten.
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