Texte de loi

1Die Mitglieder des Kantonsrates beraten und stimmen ohne Instruktion.

2Sie sind in ihren parlamentarischen Äusserungen frei und können dafür nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zur Verantwortung gezogen werden. Der Aufhebung der parlamentarischen Immunität müssen zwei Drittel der anwesenden Ratsmitglieder zustimmen.

3Sie sind zu den gesetzlich vorgesehenen parlamentarischen Vorstössen berechtigt.

4Sie verfügen gegenüber der Verwaltung und den Gerichten über die im Gesetz bezeichneten besonderen Auskunfts- und Einsichtsrechte.

5Sie können Fraktionen bilden. An diese können Beiträge ausgerichtet werden.

Noch kein Inhalt verfügbar.