Texte de loi
1Die Gemeinden legen im Rahmen des übergeordneten Rechts ihre Organisation in einer Gemeindeverfassung fest.
2Die Gemeindeverfassung wird mit der Genehmigung des Regierungsrates rechtsgültig.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die Gemeinden legen im Rahmen des übergeordneten Rechts ihre Organisation in einer Gemeindeverfassung fest.
2Die Gemeindeverfassung wird mit der Genehmigung des Regierungsrates rechtsgültig.
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