Texte de loi
1Die Regierung nimmt die Wahlen vor, die ihr das Gesetz zuweist.
2Sie bezeichnet ihre Vertretungen in nichtstaatlichen Einrichtungen.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die Regierung nimmt die Wahlen vor, die ihr das Gesetz zuweist.
2Sie bezeichnet ihre Vertretungen in nichtstaatlichen Einrichtungen.
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