Texte de loi
1Jede Person kann zu persönlicher Dienstleistung verpflichtet werden, namentlich zur Leistung von gemeinnütziger Arbeit bei Katastrophen und in Notlagen.
2Das Gesetz bestimmt die Voraussetzungen.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Jede Person kann zu persönlicher Dienstleistung verpflichtet werden, namentlich zur Leistung von gemeinnütziger Arbeit bei Katastrophen und in Notlagen.
2Das Gesetz bestimmt die Voraussetzungen.
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