Texte de loi

1Der vom Kantonsrat oder vom Verfassungsrat angenommene Entwurf der neuen Verfassung wird in seiner Gesamtheit oder in Teilen den Stimmberechtigten vorgelegt.

2Teile können gleichzeitig oder zeitlich gestaffelt vorgelegt werden. Sie werden gemeinsam rechtsgültig.

3Wird ein Teil der neuen Verfassung abgelehnt, ist den Stimmberechtigten eine zweite Vorlage über den abgelehnten Teil oder über den gesamten Entwurf der neuen Verfassung zu unterbreiten. Wird auch diese abgelehnt, ist die Gesamtrevision gescheitert.

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