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Texte de loi
Fedlex ↗
Vor Ablauf der Stundung wird der Konkurs von Amtes wegen eröffnet, wenn:
- a.
- dies zur Erhaltung des schuldnerischen Vermögens erforderlich ist;
- b.
- offensichtlich keine Aussicht mehr auf Sanierung oder Bestätigung eines Nachlassvertrages besteht; oder
- c.
- der Schuldner Artikel 298 oder den Weisungen des Sachwalters zuwiderhandelt.
Uebersicht
Art. 296b SchKG — Art. 296b SchKG