Texte de loi
1Die Gemeinden regeln alle in ihren Bereich fallenden Aufgaben im Rahmen der Gesetzgebung selbständig.
2Das Vermögen der Gemeinden ist zweckentsprechend zu verwenden und sorgfältig zu verwalten.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die Gemeinden regeln alle in ihren Bereich fallenden Aufgaben im Rahmen der Gesetzgebung selbständig.
2Das Vermögen der Gemeinden ist zweckentsprechend zu verwenden und sorgfältig zu verwalten.
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