Texte de loi
1In der Rechtsprechung sind die Gerichte unabhängig und nur Gesetz und Recht unterworfen.
2Die Gerichtsbehörden unterstehen der Aufsicht des Obergerichtes und der Oberaufsicht des Kantonsrates.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1In der Rechtsprechung sind die Gerichte unabhängig und nur Gesetz und Recht unterworfen.
2Die Gerichtsbehörden unterstehen der Aufsicht des Obergerichtes und der Oberaufsicht des Kantonsrates.
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