Texte de loi
1Der Kantonsrat besteht aus 55 Mitgliedern. Er wird nach dem Verhältniswahlverfahren gewählt.
2Die Sitze werden auf die Einwohnergemeinden entsprechend der Wohnbevölkerung verteilt. Massgebend ist der Stand der Einwohnerkontrolle am 31. Dezember des zweiten der Wahl vorausgehenden Jahres. Jede Einwohnergemeinde hat Anspruch auf mindestens vier Kantonsratssitze.
3Alle vier Jahre haben Gesamterneuerungswahlen stattzufinden.
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