Texte de loi

1Kanton und Gemeinden sind bestrebt, die wirtschaftliche Kraft des Landes zu stärken.

2Sie können Anstalten und Werke schaffen oder unterstützen, die der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung des Kantons dienen.

3Sie fördern Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr.

4Sie sorgen für eine volkswirtschaftlich sinnvolle Nutzung des Bodens und fördern Bestrebungen der Landes-, Regional- und Ortsplanung.

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