Texte de loi
1Kanton und Gemeinden fördern die Wohlfahrt und die soziale Sicherheit des Volkes.
2Aufgaben und Zuständigkeit des Kantons und der Gemeinden bezüglich des Vormundschaftswesens, des Fürsorgewesens und der sozialen Einrichtungen werden durch Gesetz geregelt.
Noch kein Inhalt verfügbar.