Texte de loi
1Verhaftung, Haussuchung, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe in die Privatsphäre können nur in den im Strafrechtsverfahren vorgesehenen Fällen angeordnet werden. Ungerechtfertigte Haft und Verurteilung geben dem Betroffenen Anspruch auf Entschädigung durch den Staat.
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