Texte de loi

1Die Gesamtrevision der Verfassung ist auf dem Weg der Gesetzgebung mit obligatorischer Abstimmung zu beschliessen.

2Wird die Gesamtrevision der Kantonsverfassung beschlossen, so obliegt die Ausarbeitung einer neuen Verfassung einem Verfassungsrat.

3Der Verfassungsrat wird nach den für den Kantonsrat geltenden Wahlvorschriften bestellt. Alle im Kanton wohnhaften Stimmberechtigten sind wählbar. *

4Die vom Verfassungsrat ausgearbeitete Vorlage ist der Urnenabstimmung zu unterbreiten. Wird sie in der Abstimmung abgelehnt, so ist innert drei Jahren dem Volk eine neue Vorlage zu unterbreiten. Wenn auch diese Vorlage verworfen wird, ist das Begehren auf Gesamtrevision erledigt. *

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