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Texte de loi
Fedlex ↗
1Als Anlagevermögen gelten Werte, die in der Absicht langfristiger Nutzung oder langfristigen Haltens erworben werden.
2Als langfristig gilt ein Zeitraum von mehr als zwölf Monaten.
3Als Beteiligungen gelten Anteile am Kapital eines anderen Unternehmens, die langfristig gehalten werden und einen massgeblichen Einfluss vermitteln. Dieser wird vermutet, wenn die Anteile mindestens 20 Prozent der Stimmrechte gewähren.
Uebersicht
Art. 960d OR — Art. 960d OR