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Texte de loi
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1Eine statutarische Nachschusspflicht darf nur dann herabgesetzt oder aufgehoben werden, wenn das Stammkapital und die gesetzlichen Reserven voll gedeckt sind.

2Die Vorschriften über die Herabsetzung des Stammkapitals sind entsprechend anwendbar.

Uebersicht

Art. 795c OR — Art. 795c OR