Traduction non encore disponible. Le texte original allemand est affiché.
Texte de loi
Fedlex ↗
Die Gesellschaft kann nach Anhörung des Betroffenen Eintragungen im Aktienbuch streichen, wenn diese durch falsche Angaben des Erwerbers zustande gekommen sind. Dieser muss über die Streichung sofort informiert werden.
Uebersicht
Art. 686a OR — Art. 686a OR