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Texte de loi
Fedlex ↗
Liegt der Bilanzstichtag im Zeitpunkt, in dem die Generalversammlung die Herabsetzung des Aktienkapitals beschliesst, mehr als sechs Monate zurück, so muss die Gesellschaft einen Zwischenabschluss erstellen.
Uebersicht
Art. 653l OR — Art. 653l OR