Traduction non encore disponible. Le texte original allemand est affiché.
Texte de loi
Fedlex ↗
1Zur Sicherung der fälligen Ansprüche aus dem Agenturverhältnis, bei Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers auch der nicht fälligen Ansprüche, hat der Agent an den beweglichen Sachen und Wertpapieren, die er auf Grund des Agenturverhältnisses besitzt, sowie an den kraft einer Inkassovollmacht entgegengenommenen Zahlungen Dritter ein Retentionsrecht, auf das er nicht zum voraus verzichten kann.
2An Preistarifen und Kundenverzeichnissen kann das Retentionsrecht nicht ausgeübt werden.
Uebersicht
Art. 418o OR — Art. 418o OR