Traduction non encore disponible. Le texte original allemand est affiché.
Texte de loi
Fedlex ↗
1Bei der Rückgabe muss der Vermieter den Zustand der Sache prüfen und Mängel, für die der Mieter einzustehen hat, diesem sofort melden.
2Versäumt dies der Vermieter, so verliert er seine Ansprüche, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei übungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar waren.
3Entdeckt der Vermieter solche Mängel später, so muss er sie dem Mieter sofort melden.
Uebersicht
Art. 267a OR — Art. 267a OR