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Texte de loi
Fedlex ↗
1Die Bestimmungen über die Miete von Wohn- und Geschäftsräumen gelten auch für Sachen, die der Vermieter zusammen mit diesen Räumen dem Mieter zum Gebrauch überlässt.
2Sie gelten nicht für Ferienwohnungen, die für höchstens drei Monate gemietet werden.
3Der Bundesrat erlässt die Ausführungsvorschriften.
Uebersicht
Art. 253a OR — Art. 253a OR