Texte de loi

1Über die Annahme oder die Verwerfung der neuen Verfassungsbestimmungen oder der neuen Verfassung entscheiden die Aktivbürgerinnen und Aktivbürger an der Urne.

2In der Übergangsordnung kann das Inkrafttreten aller oder einzelner neuer Verfassungsbestimmungen aufgeschoben werden:

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