Texte de loi
1Wird ein Antrag als ausgearbeitete Vorlage eingereicht, so erfolgt die Teilrevision der Verfassung unter Vorbehalt von Artikel 54 und Artikel 94 auf dem Wege der Gesetzgebung.
2Wird ein Antrag als allgemeine Anregung eingereicht, so erfolgt die Teilrevision nach dem in Artikel 93 festgelegten Verfahren.
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