Texte de loi
1Der administrative Rat ist die verwaltende Behörde der Gemeinde; er vertritt die Gemeinde nach aussen.
2Er ist, unter Vorbehalt von Artikel 80, namentlich befugt und beauftragt:
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Der administrative Rat ist die verwaltende Behörde der Gemeinde; er vertritt die Gemeinde nach aussen.
2Er ist, unter Vorbehalt von Artikel 80, namentlich befugt und beauftragt:
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