Texte de loi
1Kanton und Gemeinden besteuern nach Massgabe der Gesetzgebung das Einkommen und das Vermögen der natürlichen Personen sowie den Ertrag und das Kapital der juristischen Personen.
2Die kantonale Gesetzgebung bestimmt die weitern Steuern, die von Kanton oder Gemeinden erhoben werden können.
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