Texte de loi
1Der Kantonsrat beschliesst über
a. die jährliche Festsetzung des Voranschlags und des Steuerfusses, b. die Ausgaben, welche die Befugnisse des Regierungsrates übersteigen, c. die Genehmigung der Jahresrechnung und weiterer Rechnungen, soweit das Gesetz dies vorsieht.
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