Texte de loi
1Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.
2Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.
3Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.
2Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.
3Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben.
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