Texte de loi

1Die Regalrechte des Kantons sind:

2Das Bergregal ist ein Regalrecht der Gemeinden.

3Die Regalrechte geben das ausschliessliche Recht zur Nutzung. Der Kanton beziehungsweise die Gemeinde kann das Nutzungsrecht selbst wahrnehmen oder auf Dritte übertragen.

4Der Kanton kann durch Gesetz Monopole begründen und ausüben, wenn es das öffentliche Interesse erfordert.

5Bestehende Privatrechte bleiben vorbehalten.

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