Texte de loi
1Die Regionen sind Körperschaften des kantonalen öffentlichen Rechts und erfüllen ausschliesslich die Aufgaben, die ihnen durch den Kanton oder die Gemeinden übertragen werden.
2Die Organisation der Regionen sowie die politischen Rechte richten sich nach dem Gesetz.
3Die Regionen bilden die Gerichtssprengel für die Regionalgerichte.
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