Texte de loi
1Der Landammann ermittelt die Mehrheit durch Abschätzen. In zweifelhaften Fällen kann er vier Mitglieder des Regierungsrates beratend beiziehen.
2Sein Entscheid ist unanfechtbar.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Der Landammann ermittelt die Mehrheit durch Abschätzen. In zweifelhaften Fällen kann er vier Mitglieder des Regierungsrates beratend beiziehen.
2Sein Entscheid ist unanfechtbar.
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