Texte de loi
1Die ordentliche Landsgemeinde versammelt sich am ersten Sonntag im Mai in Glarus.
2Der Regierungsrat entscheidet über eine allfällige Verschiebung.
3Eine ausserordentliche Landsgemeinde findet statt, wenn die Landsgemeinde es beschliesst, wenn es mindestens 2000 Stimmberechtigte unter Angabe der zu behandelnden Gegenstände verlangen oder wenn der Landrat die Stimmberechtigten zur Behandlung dringlicher Geschäfte zusammenruft.
4… *
5Der Kanton kann Massnahmen zur Erleichterung der Teilnahme treffen. *
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