Texte de loi
1Die Stimmberechtigten haben das Recht, jederzeit zuhanden der Landsgemeinde selbstständig oder gemeinsam mit anderen Stimmberechtigten Memorialsanträge zu stellen. Dieses Recht steht auch den Gemeinden und ihren Vorsteherschaften zu. *
2Ein Memorialsantrag kann jeden Gegenstand betreffen, der in die Zuständigkeit der Landsgemeinde fällt. *
3… *
4Verletzt der Antrag die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder übergeordnetes Recht oder ist er undurchführbar, so erklärt ihn der Landrat für ganz oder teilweise unzulässig. *
5Der Antrag muss genau umschrieben, begründet und von den Antragstellern unterzeichnet sein.
6… *
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