Texte de loi
1Der Kanton und die Gemeinden sind bestrebt, alle Bereiche der Wirtschaft zu fördern, indem sie insbesondere günstige Rahmenbedingungen schaffen.
2Der Kanton und die Gemeinden können im öffentlichen Interesse Organisationen, Werke oder Unternehmen, die der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung des Kantons dienen, unterstützen, betreiben oder sich daran beteiligen.
3Der Kanton achtet bei der Wirtschaftsförderung auf eine ausgeglichene Entwicklung aller Landesteile.
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