Texte de loi

1Alle Staatsgewalt ist durch die Grundrechte beschränkt.

2Jedermann soll bei der Ausübung seiner Grundrechte die Rechte anderer achten.

3Die Grundrechte können nur im Rahmen der Verfassung und aufgrund des Gesetzes eingeschränkt werden. Vorbehalten bleiben Fälle ernster, unmittelbarer und offensichtlicher Gefahr.

4Kein Eingriff in die Freiheit darf weitergehen, als es ein zulässiger Zweck und ein überwiegendes öffentliches Interesse erfordern.

5In der Ausübung privatrechtlicher Befugnisse haben Kanton und Gemeinden Sinn und Geist der Grundrechte zu wahren.

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