Texte de loi
1In den Gemeinden ohne Gemeindeparlament sind die notwendigen Gemeindeorgane: *
a. die Stimmberechtigten; b. die Vorsteherschaft; c. * die Geschäftsprüfungskommission der Gemeinde respektive das Rechnungsprüfungsorgan der Kirchgemeinde.
1a In den Gemeinden mit Gemeindeparlament sind die notwendigen Gemeindeorgane: *
a. die Stimmberechtigten; b. das Gemeindeparlament; c. die Vorsteherschaft.
2In der Gemeinde bildet der Gemeinderat die Vorsteherschaft, in der Kirchgemeinde der Kirchenrat. *
3Das Gemeindeparlament umfasst mindestens 20 Mitglieder. Gesetz und Gemeindeordnung regeln dessen Organisation und die Ausübung des Stimmrechts. *
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