Texte de loi

1In den Gemeinden ohne Gemeindeparlament sind die notwendigen Gemeindeorgane: *

a. die Stimmberechtigten; b. die Vorsteherschaft; c. * die Geschäftsprüfungskommission der Gemeinde respektive das Rechnungsprüfungsorgan der Kirchgemeinde.

1a In den Gemeinden mit Gemeindeparlament sind die notwendigen Gemeindeorgane: *

a. die Stimmberechtigten; b. das Gemeindeparlament; c. die Vorsteherschaft.

2In der Gemeinde bildet der Gemeinderat die Vorsteherschaft, in der Kirchgemeinde der Kirchenrat. *

3Das Gemeindeparlament umfasst mindestens 20 Mitglieder. Gesetz und Gemeindeordnung regeln dessen Organisation und die Ausübung des Stimmrechts. *

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