Texte de loi
1Die Vereins- und Versammlungsfreiheit ist gewährleistet.
2Versammlungen und Kundgebungen auf öffentlichem Grund können von einer Bewilligung abhängig gemacht werden. Sie dürfen nur verboten oder eingeschränkt werden, wenn eine ernste und unmittelbare Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit besteht.
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