Texte de loi
1Das Gesetz regelt die Rechte und Pflichten der Behördenmitglieder und Angestellten des Kantons sowie der Lehrpersonen des Kantons und der Gemeinden.
2Es bestimmt insbesondere die Wahlvoraussetzungen und Unvereinbarkeiten für die kantonalen Angestellten sowie für die Lehrpersonen.
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