Texte de loi
1Das Appellationsgericht wirkt als oberste kantonale Instanz in zivilrechtlichen, strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Streitsachen.
2Das Gesetz regelt Organisation, Zuständigkeiten und Verfahren der Gerichte. Die zuverlässige und speditive Abwicklung der Verfahren und die organisatorische Selbstständigkeit der Gerichte müssen gewährleistet sein.
3Das Gesetz kann im Rahmen regionaler Vereinbarungen bestimmte Zuständigkeiten in Rechtsstreitigkeiten auf regionale Gerichte übertragen.
4Das Appellationsgericht übt die Aufsicht über die unteren Gerichte aus. *
5Die Gerichte erstatten dem Grossen Rat jährlich Bericht.
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