Texte de loi
1Der Regierungsrat: *
a. * beschliesst über neue einmalige Ausgaben bis CHF 1 Million sowie über neue jährlich wiederkehrende Ausgaben bis CHF 200‘000; b. * beschliesst über gebundene Ausgaben; c. * nimmt fremde Gelder im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans auf; d. * verfügt über das Finanzvermögen; e. * erstellt die Jahresrechnung.
2… *
3… *
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