Texte de loi
1Der Regierungsrat bestimmt die wichtigen Ziele und Mittel des staatlichen Handelns. Er plant und koordiniert die staatlichen Tätigkeiten.
2Er erstellt zu Beginn jeder Amtsperiode ein Regierungsprogramm und berichtet am Ende der Amtsperiode über dessen Umsetzung. *
3Er erstellt jährlich den Entwurf des Aufgaben- und Finanzplans. *
4Vorbehalten bleiben die Befugnisse der Stimmberechtigten und des Landrates.
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