Texte de loi
1Beim Erlass von Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen sowie bei Planungsbeschlüssen können Volksabstimmungen über Grundsatzfragen durchgeführt werden. Dabei ist die Vorlage von Varianten zulässig.
2Die Behörden sind bei der Ausarbeitung der Vorlagen an die Ergebnisse von Grundsatzabstimmungen gebunden.
3Bei der Vorlage von Erlassen oder Beschlüssen kann neben der Abstimmung über das Ganze auch eine solche über einzelne Bestimmungen durchgeführt werden.
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