Texte de loi

1Der obligatorischen Volksabstimmung unterliegen:

a. Verfassungsänderungen und Staatsverträge mit verfassungsänderndem Inhalt; b. * Gesetze und Staatsverträge mit gesetzeswesentlichem Inhalt sowie Vorlagen aufgrund von zurückgezogenen nichtformulierten Initiativbegehren, die der Landrat mit weniger als 4/5 der anwesenden Mitglieder beschliesst oder die er durch separaten Beschluss der obligatorischen Volksabstimmung unterstellt; c. * formulierte Initiativbegehren und gleichzeitig gegenübergestellte Gegenvorschläge; d. * nichtformulierte Initiativbegehren, die der Landrat ablehnt, und gleichzeitig gegenübergestellte Gegenvorschläge sowie Vorlagen aufgrund von nichtformulierten Initiativbegehren; e. Beschlüsse der Gemeindeversammlung und des Einwohnerrates nach den Bestimmungen des Gesetzes und der Gemeindeordnung.

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