Texte de loi

11500 Stimmberechtigte können das formulierte oder nichtformulierte Begehren auf Erlass, Änderung oder Aufhebung von Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen stellen.

1bis Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beträgt 2 Jahre. *

2Das formulierte Begehren enthält einen ausgearbeiteten Vorschlag. Es wird ausdrücklich als Verfassungs- oder Gesetzesinitiative eingereicht.

3Mit dem nichtformulierten Begehren wird dem Landrat beantragt, eine Vorlage im Sinne des Begehrens auszuarbeiten.

4Das Begehren auf Totalrevision der Verfassung darf weder Richtlinien noch einen Entwurf enthalten.

5Das Recht der Stimmberechtigten, Initiativbegehren in den Gemeinden einzureichen, richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes und der Gemeindeordnung.

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