Texte de loi

1Bei der Ausgestaltung der Steuern sind zu beachten:

a. die Grundsätze der Allgemeinheit, der Solidarität und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, b. die Erhaltung des Leistungswillens des einzelnen, c. die Schranken der Eigentumsgarantie und die Gesamtbelastung der Steuerpflichtigen mit Abgaben, d. die Auswirkungen auf Wirtschaftsablauf und Wettbewerbsverhältnisse, e. die Möglichkeit der Steuerflucht und der Verringerung des Steuersubstrates, f. die Gleichbehandlung juristischer Personen, ungeachtet ihrer Rechtsform, unter Vorbehalt gesetzlicher Steuerbefreiung in besonderen Fällen.

2Steuerlich zu begünstigen sind insbesondere:

a. die Familie sowie Personen mit Unterstützungspflichten, b. die Selbstvorsorge, namentlich eine angemessene Vermögensbildung, c. das selbstgenutzte Wohnungseigentum.

3Steuerhinterziehung und Steuerbetrug sind mit wirksamen Sanktionen zu bekämpfen.

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