Texte de loi
1Der Kanton trifft Massnahmen zur Erhaltung eines eigenständigen und gesunden Bauernstandes sowie einer leistungsfähigen Landwirtschaft.
2Er fördert und unterstützt insbesondere:
a. das bäuerliche Bildungs-, Beratungs- und Versuchswesen, b. Familien- und Nebenerwerbsbetriebe, c. die Erhaltung des bäuerlichen Grundbesitzes, d. landwirtschaftliche Strukturverbesserungen, Güterzusammenlegungen und Meliorationen, e. die Zusammenarbeit auf der Basis genossenschaftlicher Selbsthilfe, f. die Kreditbeschaffung und das Versicherungswesen.
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