Texte de loi
1Kanton und Gemeinden führen öffentliche Kindergärten und Schulen. Der Unterricht ist konfessionell und politisch neutral.
2Sie können an Privatschulen, die öffentliche Aufgaben erfüllen, Beiträge leisten.
3Der Kanton ordnet die Aufsicht über die Privatschulen und den Privatunterricht.
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