Texte de loi
1Der Kantonsrat beaufsichtigt die Regierung und die Geschäftsführung der Gerichte.
2Er führt die Oberaufsicht über die kantonale Verwaltung und die öffentlichrechtlichen Anstalten.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Der Kantonsrat beaufsichtigt die Regierung und die Geschäftsführung der Gerichte.
2Er führt die Oberaufsicht über die kantonale Verwaltung und die öffentlichrechtlichen Anstalten.
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