Texte de loi
1Kanton und Gemeinden stellen die geordnete Besiedlung des Landes, die zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens und den Schutz der Landschaft sicher.
2Bei der Errichtung von Bauten und Anlagen aller Art ist auf die Umgebung Rücksicht zu nehmen.
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