Texte de loi
1Das Gemeindebürgerrecht ist Grundlage des Landrechts.
2Erwerb und Verlust des Landrechts und des Gemeindebürgerrechts werden durch das Gesetz geregelt.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Das Gemeindebürgerrecht ist Grundlage des Landrechts.
2Erwerb und Verlust des Landrechts und des Gemeindebürgerrechts werden durch das Gesetz geregelt.
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