Texte de loi
1Die durch die Teilrevision der Verfassung vom 13. Juni 2010 geschaffenen Unvereinbarkeiten sind auf Ende der laufenden Amtsdauer zu beheben.
2Die für die laufende Amtsdauer gewählten Mitglieder des Verwaltungsgerichtes werden im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Teilrevision der Verfassung vom 13. Juni 2010 bis zum Ablauf der Amtsdauer Mitglieder des Obergerichtes.
3Die von den Stimmberechtigten der Gemeinden gewählten Vermittler und Vermittlerinnen behandeln die bei ihnen bis zum 31. Dezember 2010 eingehenden Vermittlungsbegehren bis zum Ende der laufenden Amtsdauer.
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